Philipp Gut
Swiss journalist and author

Philipp Gut

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Swiss journalist and author
Gender:
Male
Birth:
21 November 1971(Bangkok, Thailand)
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Biography

Introduction

Philipp Gut (* 21. November 1971 in Bangkok) ist ein Schweizer Journalist und Buchautor. Er war bis Dezember 2019 Inlandchef und stellvertretender Chefredaktor der Weltwoche.

Leben

Ausbildung

Gut studierte in Zürich und Berlin Geschichte, neuere deutsche Literaturwissenschaft und Philosophie und war vier Jahre Assistent am Historischen Seminar der Universität Zürich. 2005 wurde Gut in Zürich bei Peter von Matt und Jörg Fisch mit einer Arbeit unter dem Titel «Thomas Manns Idee einer deutschen Kultur» promoviert. «Das vorliegende Buch […] ist als die wohl anregendste Studie zum politischen Thomas Mann anzusehen seit Kurt Sontheimers bahnbrechender Arbeit von 1961: Thomas Mann und die Deutschen», urteilte Hans Rudolf Vaget, Professor am Smith College. Für seine Dissertation, die mit dem Prädikat summa cum laude ausgezeichnet wurde, erhielt Gut im Jahr 2007 den wissenschaftlichen Förderpreis der Deutschen Thomas Mann-Gesellschaft.

Journalismus

Seine journalistische Laufbahn begann Gut beim Zürcher Tages-Anzeiger zunächst als freier Autor, dann als Kulturredaktor. 2006 wechselte er ins Inlandressort der Weltwoche, wo er 2008 die Leitung des Kultur- und Gesellschaftsressorts übernahm. Seit 2009 ist Gut Inlandchef und seit 2010 stellvertretender Chefredaktor. Er schreibt über ein breites Themenspektrum. Seine Recherchen werden immer wieder breit diskutiert, dreimal wurde er wegen übler Nachrede gerichtlich verurteilt.

  • Im Oktober 2005 löste Gut mit seinem im Tages-Anzeiger veröffentlichten Beitrag «Wo bleibt die Schweiz an der Uni?» über die seines Erachtens stiefmütterliche Behandlung der helvetischen Geschichte an Schweizer Universitäten eine rege Kontroverse aus.
  • Im Oktober 2007 publizierte Gut einen Artikel zur sogenannten Roschacher-Affäre im Zusammenhang mit dem Bankier Oskar Holenweger, in dem er der Spitze der Bundesanwaltschaft vorwarf, gegen den damaligen Schweizer Justizminister Christoph Blocher zu intrigieren und die Parlamentarische Geschäftsprüfungskommission an der Nase herumzuführen. Gut und der Journalist Daniel Ammann wurden deswegen vom Statthalteramt Zürich rechtskräftig verurteilt, weil sie damit gegen Artikel 293 des Strafgesetzbuches (Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen) verstossen hatten.
  • Im März 2008 zeigte Gut mit einer Recherche vor Ort erhebliche Missstände bei der Schweizer Hilfe für die Tsunami-Opfer in Thailand auf.
  • Gemeinsam mit einem Koautor verfasste Gut 2012 die Weltwoche-Titelgeschichte über den systematischen Missbrauch von Roma-Kindern durch kriminelle Banden, der leidenschaftlich diskutiert wurde. Es gab heftige Kritik an der Tendenz des Textes und vor allem an der zugespitzten Aussage des Titelbilds. In mehreren Radio- und Fernsehsendungen (u. a. ZDF, BBC, Schweizer Fernsehen) verteidigte Gut den Bericht, ebenso in einem Folgeartikel in der Weltwoche. Die zu Diebstählen angehaltenen Kinder seien in erster Linie Opfer, nicht Täter.
  • Im Dezember 2012 berichtete Gut, dass die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug gegen den Stadtrat und Finanzvorstand Ivo Romer (FDP.Die Liberalen) ermittelt. Diesem wurde vorgeworfen, ein ihm anvertrautes Millionenvermögen veruntreut zu haben. Romer trat in der Folge von seinem Regierungsamt zurück. Im Februar 2017 verurteilte das Strafgericht des Kantons Zug den fehlbaren Politiker zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Dies wegen Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsführung sowie Urkundenfälschung.
  • Im Februar und März 2013 veröffentlichte Gut in der Weltwoche eine Artikelserie, in der er Tages-Anzeiger-Chefredaktor Res Strehle vorhielt, dieser habe in den 1980er und 1990er Jahren Kontakte in die Szene des militanten Linksextremismus gehabt. Der Schweizer Presserat rügte die Weltwoche wegen der Berichterstattung über Strehle. Das öffentliche Interesse berechtige die Weltwoche nicht, die durch Fakten nicht belegte, Tatsachen entstellende These aufzustellen, Strehle habe als möglicher Mitwisser und ideeller Unterstützer von politischer Gewalt eine «irritierende Nähe zu Bombenlegern und linken Extremisten» gehabt.
  • Im April 2014 sorgte Gut mit einer Recherche für Furore, wonach die SP-Bildungsdirektorin Regine Aeppli die Entlassung des Medizinhistorikers und SVP-Nationalrats Christoph Mörgeli in der Mörgeli-Affäre vorgab. Guts Darstellung wurde zwei Monate später von einer überparteilichen Untersuchungskommission des Zürcher Kantonsparlaments bestätigt. Regine Aeppli bestreitet die Veranlassung, es steht Aussage gegen Aussage. Ebenfalls bestätigt wurden Guts Recherchen vom Zürcher Verwaltungsgericht im Dezember 2015. Die Universität habe verschiedene gravierende Fehler begangen und Mörgeli sei zu Unrecht entlassen worden, befand das Gericht. Im Gegensatz zu Gut sah das Gericht keine politischen Gründe für die Entlassung.
  • Philipp Gut warf 2014 dem Historiker Philipp Sarasin vor, dass dieser als Mitglied der Berufungskommission für die Nachfolge eines Professors seine Liebesbeziehung zur Kandidatin Svenja Goltermann verschwiegen habe. Goltermann wurde auf den ersten Listenplatz gesetzt und schliesslich auf die Stelle berufen. Sarasin bestritt eine Befangenheit, sein Liebesverhältnis zu Goltermann bestehe erst seit Sommer 2013, das Berufungsverfahren war von 2009 bis 2010. Eine Expertenkommission kam zum Schluss, dass sich keinerlei Hinweise auf die Richtigkeit dieser Vorwürfe ergaben. Sarasin und Goltermann reichten eine Strafanzeige gegen Philipp Gut wegen Ehrverletzung und eine Zivilklage gegen die Weltwoche und gegen Philipp Gut wegen Persönlichkeitsverletzung ein. Das Bezirksgericht Zürich sah mit Guts Artikeln in dieser Sache den Tatbestand der mehrfachen üblen Nachrede und des unlauteren Wettbewerbs erfüllt und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 130 Franken und zu einer zahlbaren Busse von 5000 Franken. Das Urteil ist rechtskräftig. Auch im Zivilverfahren wurde Gut wegen wahrheitswidriger Verletzung von Persönlichkeitsrechten zu einer Zahlung von 10'000 Franken verurteilt.
  • Im Juni 2015 enthüllte Gut, dass der Nationalratskandidat, Finanzpolitiker und ehemalige Kantonsratspräsident Paul Schlegel (FDP) mit seinen Unternehmen im Kanton St. Gallen mehrere dutzend Betreibungen (= Zwangsvollstreckungen) erhalten hatte. Daraufhin trat Schlegel von seinen politischen Funktionen zurück.
  • Im Jahr 2017 wurde Gut wegen übler Nachrede in Zusammenhang mit einer Affäre um die frühere Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin verurteilt.

Neben seiner Tätigkeit für die Weltwoche schreibt Gut eine regelmässige Kolumne bei Ladies Drive, einem Schweizer Businessmagazin für Frauen.

Publikationen

Bücher

  • Philipp Gut: Thomas Manns Idee einer deutschen Kultur. Fischer, Frankfurt 2008, ISBN 978-3-10-027821-0.
  • Philipp Gut (Hrsg.): Hermann Hesse: «Der Klang der Trommeln». Briefwechsel mit Hermann Hubacher. NZZ Libro, Zürich 2011, ISBN 978-3-03823-704-4.
  • Philipp Gut: Champagner mit Churchill: Der Zürcher Farbenfabrikant Willy Sax und der malende Premierminister. Stämpfli, Bern 2015, ISBN 978-3-7272-1455-4.
  • Philipp Gut (Hrsg.): Ich war eine Bank. Und Schlimmeres. Offizin, Zürich 2017, ISBN 978-3-906276-61-8.
  • Philipp Gut: Gipfelikönig Fredy Hiestand. Vom Bauernbub zum Grossbäcker und Gesundheitspionier. Stämpli, Bern 2017. ISBN 978-3-7272-7918-8
  • Philipp Gut: Jahrhundertzeuge Ben Ferencz. Chefankläger der Nürnberger Prozesse und leidenschaftlicher Kämpfer für Gerechtigkeit. Piper Verlag, München 2020, ISBN 978-3-492-05985-5.

Aufsätze

  • «Ein Geruch von Blut und Schande». Die Kontroverse um Thomas Mann und die «innere Emigration». In: Walter Delabar, Bodo Plachta (Hrsg.): Thomas Mann (1875–1955). Weidler Buchverlag, Berlin 2005, 203–228.
  • «One World, das muss nicht boredom heissen». Thomas Manns politisches Denken zwischen «Nationalkultur» und «Weltzivilisation». In: Silvia Marosi u. a. (Hrsg.): Globales Denken: Kulturwissenschaftliche Perspektiven auf Globalisierungsprozesse. Peter Lang, Frankfurt am Main 2006, S. 139–154.
  • «Späte Frühe». Das Ägyptenbild in Thomas Manns Josephroman als Spiegel der Zeitgeschichte. In: Thomas Glück, Ludwig Morenz (Hrsg.): Exotisch, weisheitlich und uralt. Europäische Konstruktionen Altägyptens. Lit Verlag, Hamburg 2007, S. 183–197.
  • Thomas Mann: Bekenntnisse des Hochstaplers Felix Krull. Der Grossschriftsteller in Little Big City. In: Martin Ebel (Hrsg.): Nackt gebadet, gejauchzt bis zwölf. Weltliteratur in Zürich – 50 Porträts. Nagel & Kimche, München 2007, S. 150–152.
  • Thomas Mann als literarischer Chronist seines Zeitalters. In: Tim Lörke, Christian Müller (Hrsg.): Thomas Manns literarische Zeitgenossenschaft. Königshausen & Neumann, Würzburg 2009, S. 59–66.
  • Thomas Manns Idee einer deutschen Kultur. In: Willi Jasper (Hrsg.): Wieviel Transnationalismus verträgt die Kultur? Verlag Dr. Köster, Berlin 2009, S. 253–270.
  • Das «Binom Weimar-Buchenwald» im Werk Thomas Manns. In: Thomas Sprecher, Ruprecht Wimmer (Hrsg.): Thomas Mann Jahrbuch. Bd. 22, Vittorio Klostermann, Frankfurt 2010, S. 117–127.
  • «Aus den Logen und Parterreplätzen des Auslandes». Die Diskussion um Exil und Remigration nach 1945 am Beispiel Thomas Manns. In: Michael Grisko, Henrike Walter (Hrsg.): Verfolgt und umstritten! Remigrierte Künstler im Nachkriegsdeutschland. Peter Lang, Frankfurt am Main 2011, S. 49–62.