Drachenlord
German streamer, former YouTuber

Drachenlord

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German streamer, former YouTuber
Gender:
Male
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Birth:
2 August 1989
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Altschauerberg 8, Emskirchen, Neustadt (Aisch)-Bad Windsheim, Germany
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Introduction Leben Internetauftritt Auseinandersetzungen mit der Hater-Community Gerichtsprozesse gegen Winkler Reaktionen der Politik Berichterstattung Sonstiges
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Biography

Introduction

Drachenlord (* 2. August 1989 in Neustadt an der Aisch, bürgerlich Rainer Winkler) ist ein deutscher Webvideoproduzent und Livestreamer, der aufgrund einer ausgeprägten Mobbing-Szene, die sich gegen ihn bildete, Bekanntheit im deutschsprachigen Raum erlangte.

Aus zunächst einzelnen gegen Winkler gerichteten Aktionen formierte sich eine Online-Community aus als „Hater“ (von Drachenlord sowie von der Community selbst „Haider“ genannt) bezeichneten „Anti-Fans“. Die Aktionen werden von der Community als „Drachengame“ bezeichnet. Das Erscheinen von Teilen der Community am Wohnhaus Winklers im mittelfränkischen Altschauerberg führte zeitweise zu täglichen, mehrfachen Polizeieinsätzen, ausgelöst durch zum Teil strafbare Handlungen beider Seiten. Dies resultierte immer wieder in Verurteilungen, sowohl von Community-Mitgliedern als auch von Winkler selbst.

Anfang 2022 verkaufte Winkler sein Haus schließlich an die Gemeinde, welche es daraufhin abreißen ließ. Winklers YouTube-Kanal, über Jahre hinweg sein Hauptmedium, wurde im August 2022 durch YouTube gelöscht.

Leben

Winkler wuchs im Emskirchener Gemeindeteil Altschauerberg auf. Das Haus, in dem er aufgewachsen ist und bis 2022 gewohnt hat, soll sich bereits seit Jahrhunderten im Familienbesitz befunden haben. Eigenen Angaben zufolge ist Winkler Legastheniker und besuchte eine Sonderschule. Bereits dort habe er lange unter Mobbing leiden müssen. Nach seiner Schullaufbahn bestritt er einige Jobs über eine Zeitarbeitsfirma, gab diese aber 2011 für seine YouTube-Aktivitäten auf.

Internetauftritt

Winkler ist spätestens seit 2011 unter dem Pseudonym Drachenlord in den sozialen Medien aktiv. Sein YouTube-Kanal, auf dem er regelmäßig Videos publizierte, wurde am 10. August 2011 erstellt. Sein erstes Video, in dem er die hauptsächlich im Metal verbreitete Tanzform Headbanging praktizierte, lud er am 11. August 2011 hoch. Bis zur Löschung wurde sein YouTube-Kanal über 200.000 Mal abonniert. Die zuletzt öffentlich einsehbaren Videos wurden über 18 Millionen Mal abgerufen (Stand: 23. März 2022). Weiterhin betrieb Winkler regelmäßig Live-Streaming auf der Plattform YouNow. Im März 2019 stufte die Bayerische Landeszentrale für neue Medien das Streaming-Angebot als Rundfunk ein (siehe auch Live-Streaming als Rundfunk) und untersagte den weiteren Betrieb, bis eine rundfunkrechtliche Zulassung vorliegt. Vor Gericht bezeichnete er sich im Oktober 2021 als YouTuber oder Influencer und gab seinen monatlichen Verdienst mit 3500 bis 6000 Euro an.

Winkler veröffentlichte zunächst Let’s Plays und Inhalte zum Thema Metal-Musik, zog aber durch beleidigende, sexistische und teils auch geschichtsrelativierende, aber nach eigenen Angaben nicht ernst gemeinte Aussagen den Unmut vieler Zuschauer auf sich und wurde auch durch sein äußeres Erscheinungsbild immer häufiger zur Zielscheibe von verbalen Mobbing-Attacken.

Auseinandersetzungen mit der Hater-Community

Ab welchem Zeitpunkt die Bezeichnung „Hater-Community“ verwendet werden kann, ist schwierig festzulegen, zumal der Fall bisher nur spärlich wissenschaftlich untersucht bzw. von Experten beurteilt wurde. Bereits Ende 2014 gingen jedoch beim Nürnberger Radiosender Radio Z über 1000 E-Mails und Drohanrufe ein, nachdem Winkler dort ein Interview gegeben hatte, was er in zwei Videos angekündigt hatte. Das Interview wurde allerdings wegen des „fraglichen Informationsgehalts“ nie ausgestrahlt.

Winklers inzwischen abgerissenes Elternhaus, jahrelang Schauplatz von Auseinandersetzungen

Zuvor kam es bereits zu ersten Konflikten mit Hatern, auf welche Winkler kontinuierlich reagierte. Anfang 2014 konnte ein mutmaßlicher Hater die Kontaktdaten von Winklers Schwester ausmachen und bedrohte sie seinen Angaben zufolge mit verzerrter Stimme in einem Anruf. Winkler reagierte darauf im Februar 2014 mit einem nur kurze Zeit öffentlichen Video, in welchem er aus Wut seine volle Adresse preisgab und die Akteure herausforderte, zu ihm zu kommen. Zuletzt habe es kaum einen Tag ohne Besuche von teilweise randalierenden Hatern gegeben. Im Schnitt habe die örtliche Polizei zuletzt fünf bis zehn Mal täglich ausrücken müssen, an Spitzentagen bis zu fünfzehn Mal, was bei den Beamten zu einer erheblichen Belastung geführt habe. Es kam immer wieder zu Ruhestörungen, zur Anzeige gebracht wurden auch Sachbeschädigungen und Hausfriedensbruch, sowohl bei Winkler selbst als auch bei unbeteiligten Anwohnern, während der COVID-19-Pandemie Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz, Beleidigungen sowie Gewaltdelikte. Zum Zeitpunkt des Berufungsprozesses gegen Winkler waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft über 150 Verfahren gegen Hater offen. Auch nach dem Wegzug Winklers aus Altschauerberg kam es noch zu Besuchen durch Schaulustige und sogar zu Straftaten wie Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. Laut Carsten Keller, Chef der Polizeiinspektion Neustadt/Aisch, handelte es sich bei solchen Vorfällen um „Einzelfälle, die aber immer mal wieder aufploppen“.

Im Juli 2015 kam es bei Winkler zum vermutlich ersten Fall von Swatting in Deutschland, der mit einem Gerichtsurteil endete. Ein 24-Jähriger löste einen falschen Notruf aus und sorgte so für einen Großeinsatz von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst am Haus Winklers. Dieses und weitere zum Teil gegen Winkler gerichtete Delikte führten zu einer Verurteilung des Mannes im Jahr 2017 zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe. In der folgenden Zeit kam es immer wieder zu missbräuchlichen Notrufen zum Nachteil Winklers. Im Mai 2022 provozierten Hater durch einen falschen Notruf einen Großeinsatz der Polizei in einem Nürnberger Hotel, in dem sich Winkler zu diesem Zeitpunkt aufhielt.

Am 20. August 2018 versammelten sich etwa 800 Mitglieder der Community unangemeldet in Altschauerberg. Das zuständige Landratsamt verhängte für den Zeitraum vom 18. bis 21. August ein Versammlungsverbot in der gesamten Gemeinde Emskirchen, nachdem wohl mehr als 10.000 Personen ihr Kommen zu der unangemeldeten Veranstaltung angekündigt hatten. Die Teilnehmer stammten wohl aus dem gesamten deutschsprachigen Raum. Die Polizei erteilte rund 300 Platzverweise. Ein erneutes derartiges Zusammenkommen am 20. Oktober 2018 konnte durch ein massives Polizeiaufgebot verhindert werden.

Die Hater-Community vernetzte sich derweil über diverse Online-Plattformen wie Discord oder Telegram. Die größte Telegram-Gruppe umfasst inzwischen zehntausende Mitglieder. Auf Videoportalen wie YouTube sind tausende von Gegnern produzierte Videos, etwa in Form von Reactions, Parodien und Leaks, zu finden. Weiterhin bestehen Websites, die ähnlich wie Nachrichtenportale regelmäßig über Neuigkeiten des „Drachengames“ berichten und Chroniken, die akribisch jeglichen von Winkler und von den Hatern produzierten Content archivieren. Zudem erleben auch Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen mit Winkler unterhalten, sowie Restaurants, Hotels und Privatpersonen, die mit Winkler im Kontakt stehen, negative Auswirkungen. Sie werden Ziel von Hassmails, Scherzanrufen, unerwünschten Pizzalieferungen oder gefälschten Paketbestellungen. Unternehmen haben auch unter schlechten, geschäftsschädigenden Online-Bewertungen zu leiden; Lieferdienste haben wiederum mit unbezahlten Rechnungen zu kämpfen. Jeder, der offen mit Winkler in Verbindung tritt, muss mit derartigen Konsequenzen rechnen.

Immer wieder kam es auch zu Fake-News-Angriffen auf Winkler. Mitglieder der Hater-Community stellten Winkler in den sozialen Medien als Täter des Anschlags in München am 22. Juli 2016 dar, woraufhin ein russischer Fernsehsender sein Bild ungeprüft ausstrahlte. Im März 2019 wurde Winkler nach dem Anschlag in Utrecht erneut Opfer eines derartigen Vorfalls, bei dem der türkische Fernsehsender 24 ihn als Täter darstellte. Nach dem Anschlag von Kongsberg im Oktober 2021 änderten Mitglieder der Hater-Community den Namen Winklers so ab, dass er dem Stereotyp eines nordgermanischen Namens entspricht („Rainer Winklarson“) und verbreiteten ihn in den sozialen Medien als Namen des Täters, woraufhin verschiedene Medien diese Information erneut ungeprüft übernahmen. Laut Recherchen von tagesschau.de konnten im Netz 50 Medienberichte ausfindig gemacht werden, die den falschen Namen weiterverbreitet hatten, darunter unter anderem italienische, griechische und französische Medien sowie die japanische Ausgabe des russischen Portals Sputnik. Im Online-Kartendienst Google Maps manipulierten Hater immer wieder Straßennamen in Altschauerberg und der unmittelbaren Umgebung. So waren dort auf das „Drachengame“ bezugnehmende und vor allem für Insider verständliche Namen wie Meddlweg, Haidergasse oder Freundin-Ausdenken-Weg zu sehen.

Anfang 2023 veröffentlichte die Bild ein, wie sich später herausstellte, gefälschtes Interview mit Winkler. In einem Livestream bestritt er energisch, der Bild-Zeitung ein Interview gegeben zu haben und äußerte Kritik an der Zeitung. Das Interview ist vermutlich von einem Hater fingiert worden. Der Bild-Reporter hatte offizielle Ausweisdokumente angefordert und offenbar gefälschte oder öffentlich einsehbare Dokumente erhalten.

Nach dem Auszug 2022 aus seinem Haus in Altschauerberg war er zunächst obdachlos und tourte mit seinem Wagen durch Deutschland. Dabei streamte er weiter. Er kam unter anderem in Hotels unter, schlief aber auch im Freien. Während dieser Zeit ging die Mobbingkampagne weiter. Die Community versuchte seinen Aufenthaltsort herauszufinden und belästigte die Hotels, in denen er sich mutmaßlich befand. Auch in seinem alten Wohnort kam es weiterhin zu Vandalismus. Er ist nach wie vor auf TikTok aktiv, obwohl er im März 2023 zum wiederholten Mal seinen Rückzug aus der Öffentlichkeit ankündigte.

Gerichtsprozesse gegen Winkler

In Folge diverser zwischen August 2019 und August 2021 begangener Delikte, darunter gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Verleumdung sowie Sachbeschädigung, verurteilte das Amtsgericht Neustadt an der Aisch Winkler am 21. Oktober 2021 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren. In mehreren Fällen habe er Polizeibeamte beleidigt sowie Mitglieder der Hater-Community jeweils mit einem Ziegelstein, einer Taschenlampe sowie der Faust verletzt. Er benannte die dauerhafte emotionale Belastung als Hauptgrund für die Handlungen. Der durch die seit Jahren anhaltende Situation entstandene Druck wurde strafmildernd gewertet. Bereits zuvor wurde Winkler mehrfach verurteilt, eine Haftstrafe war bereits zur Bewährung ausgesetzt worden. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben Berufung eingelegt, sodass der Fall am 23. März 2022 vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth erneut verhandelt wurde.

Im Rahmen des Verfahrens wurde bekannt, dass Winkler den Verkauf seines Hauses sowie den Wegzug aus Altschauerberg plane. Nach dem Verkauf des Anwesens an die Gemeinde Emskirchen zog er im Februar 2022 aus und ist wohnungslos, nachdem sich nach eigenen Angaben eine Wohnungssuche aufgrund seiner Bekanntheit als ergebnislos herausstellte.

Bei der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth wurde Winkler zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt, in zwei Fällen der Körperverletzung wurde er freigesprochen. Der Richter hob hervor, dass es sich bei Winkler um einen Fall eines der Justiz bisher unbekannten Ausmaßes handle, dies habe im Urteil Berücksichtigung gefunden. Bereits Stunden vor der Verhandlung versammelten sich Gruppen von Hatern vor dem Gerichtsgebäude. Zudem waren erneut zahlreiche Medienvertreter vor Ort. Die Staatsanwaltschaft, die für eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung plädiert hatte, gab bereits am darauf folgenden Tag bekannt, Revision einlegen zu wollen, die in nächster Instanz am Bayerischen Obersten Landesgericht durchgeführt werden sollte. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erachtete die Revision im Mai 2022 als nicht notwendig und zog diese zurück, sodass das Urteil rechtskräftig wurde.

Reaktionen der Politik

Im Rahmen des von der Hater-Community als Schanzenfest bezeichneten Zusammenkommens von über 800 Mitgliedern in Altschauerberg im August 2018 äußerte sich der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in der Frankenschau zur Situation und versprach „alles dafür [zu] tun, um die Ruhe in diesem Dorf wiederherzustellen“. Das Landratsamt des Landkreises Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim verhängte als Reaktion auf die Aufrufe zur unangemeldeten Versammlung in Altschauerberg vorbeugend ein Versammlungsverbot vom 18. bis 21. August für das gesamte Gebiet der Gemeinde Emskirchen. Bereits zuvor war im Gemeindeteil als Reaktion auf die Umstände ein Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge erlassen worden. Ein erneutes mehrtägiges Versammlungsverbot wurde im Vorfeld einer gleichartigen, unangemeldeten Versammlung am 20. Oktober 2018 erlassen, die erneut für ein großes Polizeiaufgebot sorgte.

Am 24. September 2018 erließ der Markt Emskirchen als Reaktion auf die dauerhaften Unruhen im Gemeindeteil Altschauerberg erstmals eine Allgemeinverfügung. Diese bis zum 1. Januar 2019 befristete Allgemeinverfügung verbot unter anderem Menschenansammlungen von mehr als zwölf Personen im gesamten Gemeindeteil. Am 27. Februar 2019 folgte eine neue Allgemeinverfügung, die nun auch unter anderem das Mitführen von Feuerwerkskörpern und ähnlichem sowie Vermummungsgegenständen unter Strafe stellte.

Am 6. September 2021 wurde eine noch weiter verschärfte Allgemeinverfügung erlassen. Die Personengrenze für Menschenansammlungen wurde auf acht heruntergesetzt. Zudem verbot die Verfügung Personen, die innerhalb der letzten drei Jahre bereits einen Platzverweis im Geltungsbereich der Verfügung erhalten haben, den Zutritt zum Gemeindeteil gänzlich. Dieser Punkt gab den Behörden eine weitere rechtliche Handhabe gegen wiederkehrende Straftäter. Am 6. Dezember 2021 wurde eine dritte und letzte Allgemeinverfügung erlassen, die bis zum 13. März 2022 beschränkt war und nicht erneut verlängert wurde.

Die Gemeinde Emskirchen kaufte das Anwesen Winklers und ließ das Gebäude im März 2022 abreißen, was zeitweise unter Polizeischutz geschehen musste. Sandra Winkelspecht (CSU), die Bürgermeisterin der Gemeinde, äußerte die Hoffnung, den dauerhaften Unruhen so langfristig ein Ende bereiten zu können. Das Grundstück solle daher zunächst weder veräußert noch anderweitig genutzt werden.

Berichterstattung

Das Phänomen ist zeitüberdauernd Teil von inzwischen überregionaler Berichterstattung im gesamten deutschsprachigen Raum. Als Ereignisse mit besonderer medialer Aufmerksamkeit sind beispielsweise das Swatting zum Nachteil Winklers, die als Schanzenfest bezeichnete unangemeldete Versammlung in Altschauerberg sowie der Gerichtsprozess gegen Winkler zu nennen.

Am 24. November 2016 veröffentlichte das zum öffentlich-rechtlichen Netzwerk funk gehörende Y-Kollektiv eine 20-minütige Dokumentation mit dem Titel Drachenlord vs. Hater – wenn Cyber-Mobbing Realität wird, die auf YouTube über 2,5 Millionen Mal abgerufen wurde (Stand: März 2022). Am 3. Juni 2018 folgte eine 45-minütige Dokumentation über Hass im Internet, mit Fokus auf dem Fall Drachenlord. Diese wurde auf YouTube über 2,1 Millionen Mal abgerufen (Stand: März 2022) und am 4. Juni 2018 in Das Erste ausgestrahlt.

In einer im Oktober 2021 im Spiegel veröffentlichten Kolumne sieht der Journalist Sascha Lobo eine typische Täter-Opfer-Umkehr, den Abschluss der Gerichtsverhandlung im Oktober 2021 bezeichnet er als „empörendes Urteil“ und als „Unrecht“. Winkler sei „ein Opfer, das unsagbar gequält wurde und dem nichts blieb, als sich zu wehren“. Die Hater bezeichnete er als „faschistoide Menschenfeinde“ und bezieht sich dabei auch auf „diejenigen, die nur mal schauen wollen oder so ein bisschen mitschwimmen“. Die Umstände gingen demnach nicht von Winkler selbst aus, sondern seien das Resultat eines „katastrophales Versagens von Justiz, Medien und Gesellschaft“. Die polarisierenden Aussagen, die Winkler seitens Hatern und Medien immer wieder zum Vorwurf gemacht werden, würden teils auf „Fälschungen“ basieren, teils würden die Hater ihm immer wieder „bestimmte Sätze […] entlocken, die aus dem Kontext gerissen“ eine schadhafte Wirkung auf das Bild Winklers entfalten würden.

Rolf Schwartmann, Jurist und Professor für öffentliches Recht an der Technischen Hochschule Köln, bekräftigt, dass die Vorgeschichte Winklers einen Einfluss zumindest auf das Strafmaß haben sollte. Dennoch „hätte [er] sich auf diese Weise nicht wehren dürfen“. Eine ähnliche Position vertritt auch der Cybermobbing-Experte Lukas Pohland. „Dass aus Opfern von Cybermobbing Täter werden“, sei keine Seltenheit. „Es ist nicht richtig, mit Gewalt auf Gewalt zu reagieren. Grundsätzlich muss ein Rechtsstaat darauf natürlich reagieren.“ Bei der Urteilsfassung sei die Vorgeschichte Winklers dennoch nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Der Rechtsanwalt und Webvideoproduzent Christian Solmecke, der auf seinem YouTube-Kanal rechtliche Themen behandelt, veröffentlichte eine Serie von Videos zum Thema Drachenlord. In diesen Videos wurden sowohl der laufende Gerichtsprozess als auch weitere beidseitig begangene Delikte beleuchtet.

Im Juni 2022 veröffentlichte die für die Fürther Lokalredaktion der Nürnberger Nachrichten tätige Journalistin Julia Ruhnau eine Reportage mit dem Titel Endlevel Hass, die sich mit dem Fall auseinandersetzt und der ein Interview mit Winkler zugrunde lag. Für diese Reportage erhielt Ruhnau im Juni 2023 den renommierten Theodor-Wolff-Preis.

Im November 2022 erschien ein von Khesrau Behroz verfasster und moderierter fünfteiliger Podcast mit dem Titel Cui Bono: Wer hat Angst vorm Drachenlord?, der ausführlich die Geschichte Winklers behandelt. Im gleichen Monat erschien außerdem ein mehrseitiges Interview mit Rainer Winkler.

Sonstiges

  • Im November 2021 griff das Satiremagazin Titanic den Fall auf und veröffentlichte ein inszeniertes Interview mit einem Hater Winklers. Auch die Satirewebseite Der Postillon widmete den Auseinandersetzungen zwischen dem Drachenlord und der Hater-Community einen Artikel.
  • Die 16. Folge der 9. Staffel der für das Erste produzierten Polizeiserie Hubert ohne Staller mit dem Namen „Tod dem König“ ist an die Geschehnisse um Winkler angelehnt. Die Folge handelt von einem Streamer aus Bayern, dessen Haus ebenfalls regelmäßig von Anti-Fans belagert wird. Winkler selbst äußerte sich zu der Produktion, dass hier mit seiner Person Geld gemacht werde, er daran finanziell jedoch nicht beteiligt werde.